Stimmt es, dass die Zertifikatsprüfung zur Personalassistentin Zulassungsbedingung für die HRM Berufsprüfung ist?
Stimmt es, dass die Zertifikatsprüfung zur Personalassistentin Zulassungsbedingung für die HRM Berufsprüfung ist?
Es ist richtig, dass für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung im HRM-Bereich (HR-Fachmann / HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis) die Zertifikatsprüfung zur Personalassistentin / zum Personalassistent oder HR-Assistent/in mit Zertifikat der HRSE Human Resources Swiss Exams absolviert werden muss.