Sind für die Teilnahme an der NIV 15 Prüfung besondere Voraussetzungen zu erfüllen?
Sind für die Teilnahme an der NIV 15 Prüfung besondere Voraussetzungen zu erfüllen?
Die Prüfung nach Art. NIV 15 beim ESTI setzt eine Volljährigkeit (also mind. 18 Jahre alt) sowie ein eidg. Fähigkeitszeugnis z.B. als Montage-Elektriker/in EFZ oder Elektroinstallateur/in EFZ voraus.
Ausserdem muss der Vorbereitungskurs auf die Prüfung mind. 12 Lektionen umfassen und der Kursabschluss darf bei Prüfungsanmeldung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
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