Sind die Zulassungsbedingungen für das Studium zum Bauführer HF / zur Bauführerin HF überall gleich?
Sind die Zulassungsbedingungen für das Studium zum Bauführer HF / zur Bauführerin HF überall gleich?
Die Zulassungsbedingungen für das Studium zum Bauführer HF / zur Bauführerin HF sind unterschiedlich:
- Variante 1:
- EFZ als Maurer/in (Hochbau), Strassenbauer/in, Grundbauer/in (Tiefbau)
- Mindestens 1 Jahr Berufspraxis nach Abschluss der beruflichen Grundbildung
- Bestehen der Aufnahmeprüfung
- Einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 50% für den berufsbegleitenden Bildungsgang
Sur-Dossier-Aufnahmen bei anderer Vorbildung sind möglich, wenn mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Bauführung nachgewiesen werden kann.
- Variante 2:
- Die Bildungsgänge bauen in der Regel auf der Berufsprüfung Bau-Polier/in mit eidg. Fachausweis auf. Diese ist Voraussetzung.
- Variante 3:
- Abschluss einer beruflichen Grundbildung als Gärtner/in EFZ oder Zeichner/in EFZ, Fachrichtung Landschaftsarchitektur
- Mindestens 1 Jahr Berufspraxis
- Bestehen der Aufnahmeprüfung
Prüfen Sie die Zulassungsbedingungen zur Sicherheit nochmals direkt bei der Höheren Fachschule Ihrer Wahl.