Sind die Zulassungsbedingungen für das Studium zum Bauführer HF / zur Bauführerin HF überall gleich?

Sind die Zulassungsbedingungen für das Studium zum Bauführer HF / zur Bauführerin HF überall gleich?

Die Zulassungsbedingungen für das Studium zum Bauführer HF / zur Bauführerin HF sind unterschiedlich:

  • Variante 1:
    • EFZ als Maurer/in (Hochbau), Strassenbauer/in, Grundbauer/in (Tiefbau)
    • Mindestens 1 Jahr Berufspraxis nach Abschluss der beruflichen Grundbildung
    • Bestehen der Aufnahmeprüfung
    • Einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 50% für den berufsbegleitenden Bildungsgang
      Sur-Dossier-Aufnahmen bei anderer Vorbildung sind möglich, wenn mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Bauführung nachgewiesen werden kann.
  • Variante 2:
    • Die Bildungsgänge bauen in der Regel auf der Berufsprüfung Bau-Polier/in mit eidg. Fachausweis auf. Diese ist Voraussetzung.
  • Variante 3:
    • Abschluss einer beruflichen Grundbildung als Gärtner/in EFZ oder Zeichner/in EFZ, Fachrichtung Landschaftsarchitektur
    • Mindestens 1 Jahr Berufspraxis
    • Bestehen der Aufnahmeprüfung

Prüfen Sie die Zulassungsbedingungen zur Sicherheit nochmals direkt bei der Höheren Fachschule Ihrer Wahl.

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