Muss ich zusätzlich zur Diplomarbeit auch noch eine Prüfung für den Immobilientreuhänder Diplomabschluss ablegen?

Muss ich zusätzlich zur Diplomarbeit auch noch eine Prüfung für den Immobilientreuhänder Diplomabschluss ablegen?

Die Höhere Fachprüfung zum diplomierten Immobilientreuhänder / zur diplomierten Immobilientreuhänderin besteht aus einer schriftlich erstellten Diplomarbeit, zu der die Studenten auch mündlich geprüft werden. Hinzu kommen noch weitere Prüfungsteile, die sowohl schriftlich, als auch teilweise zudem mündlich geprüft werden. „Immobilienbewirtschaftung“, „Immobilienvermarktung“ und „Immobilienbewertung“ werden schriftlich geprüft, „Unternehmensführung“ und „Immobilientreuhand“ sowohl schriftlich, als auch in einer halbstündigen Prüfung mündlich.

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