Muss ich für die Zulassung zur Weiterbildung Fachmann Human Resources mit eidg. Fachausweis bereits im Personalwesen gearbeitet haben?

Muss ich für die Zulassung zur Weiterbildung Fachmann Human Resources mit eidg. Fachausweis bereits im Personalwesen gearbeitet haben?

Für die Weiterbildung zum Fachmann Human Resources mit eidg. Fachausweis (HR-Fachmann) ist eine Berufspraxis im HR- oder AVIG-Bereich erforderlich (AVIG bedeutet Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung). Für die Fachrichtung A: Betriebliches Human Resource Management vier Jahre, davon zwei Jahre im HR-Bereich; für die Fachrichtung B: Öffentliche Personalvermittlung und -beratung vier Jahre, davon zwei Jahre in der AVIG-Vollzugspraxis; für die Fachrichtung C: Private Personalvermittlung und -verleih vier Jahre, davon zwei Jahre in der HR-Praxis und mindestens ein Jahr in der privaten Personalvermittlung oder im Personalverleih.

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