Muss ich für die Weiterbildung in Gartengestaltung an einer Höheren Fachschule unbedingt einen Lehrabschluss als Gärtnerin haben?
Muss ich für die Weiterbildung in Gartengestaltung an einer Höheren Fachschule unbedingt einen Lehrabschluss als Gärtnerin haben?
Für die Zulassung zum Studium an einer Höheren Fachschule im Bereich Gartengestaltung ist es notwendig, dass Sie über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ als Landschaftsgärtner/in verfügen sowie mindestens zwölf Monate Berufserfahrung nach Lehrabschluss. Darüber hinaus müssen Sie für das Studium zum Techniker HF / zur Technikerin HF Bauführung / Garten- und Landschaftsbau eine Aufnahmeprüfung bestehen, welche Ihre Fach- und allgemeinbildenden Kenntnisse und praktische Erfahrung überprüft.