Muss ich für die Lehre zum Hauswirtschafter EBA die obligatorische Schulzeit beendet haben?
Muss ich für die Lehre zum Hauswirtschafter EBA die obligatorische Schulzeit beendet haben?
Für eine Anlehre als Hauswirtschafter respektive Hauswirtschaftspraktiker/in mit eidg. Berufsattest EBA benötigen Sie einen Abschluss der obligatorischen Schulzeit, ebenso wie für eine Berufslehre zum/ zur Fachmann / Fachfrau Hauswirtschaft mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ.