Muss ich für die Höhere Fachprüfung in Tanz- und Bewegungstherapie bereits als Bewegungstherapeut gearbeitet haben?
Muss ich für die Höhere Fachprüfung in Tanz- und Bewegungstherapie bereits als Bewegungstherapeut gearbeitet haben?
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie für die Anmeldung zur Höheren Fachprüfung zum Kunsttherapeuten / zur Kunsttherapeutin Fachrichtung Bewegungs- und Tanztherapie bereits über Berufserfahrung in der Bewegungstherapie verfügen. Ein Tertiärstufen-Abschluss in Kunst, Pädagogik, dem Sozialwesen oder Gesundheitswesen resp. eine Sekundarstufe II Abschluss mit Gleichwertigkeitsprüfung GVB sind jedoch Bedingung, ebenso wie Berufspraxis von mindestens 50 Prozent über drei Jahre in einem der eben genannten Bereiche sowie alle erforderlichen Modulabschlüsse (oder Gleichwertigkeitsbescheinigung).