Muss ich für die Berufsprüfung zur Floristin einen Lehrabschluss haben?
Muss ich für die Berufsprüfung zur Floristin einen Lehrabschluss haben?
Ein Lehrabschluss als Florist oder Floristin mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ (oder gleichwertiger Ausweis) ist für die Teilnahme an der Berufsprüfung (BP) notwendig, ebenso wie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach dem Lehrabschluss.