Muss ich für die Berufsprüfung zur Bereichsleiterin in der Hauswirtschaft unbedingt eine Lehre in der Hauswirtschaft gemacht haben?
Muss ich für die Berufsprüfung zur Bereichsleiterin in der Hauswirtschaft unbedingt eine Lehre in der Hauswirtschaft gemacht haben?
Nein, Sie benötigen nicht zwangsläufig eine Berufslehre zum Fachmann / zur Fachfrau Hauswirtschaft mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ, um sich zum/zur Bereichsleiter/in Hotellerie-Hauswirtschaft mit eidgenössischem Fachausweis weiterbilden zu lassen. Für diese Weiterbildung zur Hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin bzw. Bereichsleiterin können Sie auch eine dreijährige Grundbildung in einer anderen Berufssparte, jedoch mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung (davon mindestens ein Jahr als Führungsverantwortliche für mindestens eine Person) absolviert haben. Sollten Sie über gar keine Grundbildung (Lehre oder Anlehre) verfügen, so sind mindestens acht Jahre Berufserfahrung mit mindestens einem Jahr Führungsverantwortung nachzuweisen.