Können sich Detektive einfach so selbständig machen?
Können sich Detektive einfach so selbständig machen?
Es ist für Detektive nicht schwer, sich selbständig zu machen, jedoch lässt es die Auftragslage nur selten zu, dies auch im Haupterwerb zu tun. Gesetzlich bedarf es jedoch für die Tätigkeit als Privatdetektiv oder Privatdetektivin in einigen Kantonen einer Bewilligung oder Lizenz, und zwar im Aargau, in beiden Basel, in Genf und Neuchâtel, Luzern, Jura, Nidwalden, Solothurn, St. Gallen, dem Thurgau sowie im Tessin. Die Polizeidepartements informieren Sie über die kantonale Bewilligungspflicht.