Kann ich mit einer Maturität eine verkürzte kaufmännische Lehre machen?
Kann ich mit einer Maturität eine verkürzte kaufmännische Lehre machen?
Es ist nicht gesetzlich geregelt, dass Personen, die über eine Maturität verfügen, eine verkürzte Lehre absolvieren können. Dennoch kann dies durchaus geschehen, sofern Sie einen Betrieb finden, der sich mit einer verkürzten Lehre einverstanden zeigt. In einem solchen Fall kann sich die Berufslehre durchaus um ein Jahr verkürzen, da auch der allgemeinbildende Unterricht in der Schule entfällt, in dem Sie dementsprechend auch keine Prüfung ablegen müssen. Eine verkürzte Lehre muss jedoch mit dem Betrieb besprochen und im Lehrvertrag festgehalten sein. Darüber hinaus können Sie kaufmännische Berufe auch in einem speziellen Bildungsprogramm mit dem Namen Way-up absolvieren, bei dem Sie einen zweijährigen Lehrgang abschliessen, welcher mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis schliesst. Diese ist jedoch nur für eine kleine, ausgesuchte Menge an Ausbildungen möglich, die da wären:
- Konstrukteur/in
- Elektroniker/in
- Polymechaniker/in
- Informatiker/in
- Automatiker/in