Kann ich mit einer Lehre zur Kleinkindererzieherin auch eine Kindertagesstätte leiten?
Kann ich mit einer Lehre zur Kleinkindererzieherin auch eine Kindertagesstätte leiten?
Achtung: Hier gehen die Begriffe durcheinander! Die Ausbildungen im Bereich Kinderbetreuung/Kindererziehung sind:
- berufliche Grundbildung/Lehre: zum Fachmann Betreuung / Fachfrau Betreuung («FaBe») Fachrichtung Kinder
- höhere Berufsbildung: Lehrgang an Höherer Fachschule (HF) zur dipl. Kindheitspädagogin HF / zum dipl. Kindheitspädagogen HF (hiess bis 2021: dipl. Kindererzieherin HF / dipl. Kindererzieher HF)
Die Aufgaben des Leiters oder der Leiterin einer Kindertagesstätte bzw. Kita erfordern neben dem Wissen um die Betreuung und Förderung von Kleinkindern auch administrative, personelle und wirtschaftliche Kompetenzen. Diese Kompetenzen werden in der Lehre zur Fachfrau Betreuung / zum Fachmann Betreuung EFZ nicht vermittelt.
Im Bereich Kleinkinder können Sie sich aber zur «Leiterin Kindertagesstätte» ausbilden lassen; allerdings handelt es sich dabei nicht um einen eidgenössisch geregelten, sondern um einen Verbandsabschluss.
In der Weiterbildung zur Kindheitspädagogin erwerben Sie auch Führungs- und Leitungskompetenzen, nicht aber die Kompetenzen zur selbständigen Leitung einer ganzen Institution. Dazu braucht es einen weiteren Bildungsschritt: die höhere Fachprüfung zur eidg. dipl. Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen.