Kann ich gleich nach meinem Lehrabschluss die Weiterbildung zur Kindererzieherin bzw. Kindheitspädagogin anschliessen?

Kann ich gleich nach meinem Lehrabschluss die Weiterbildung zur Kindererzieherin bzw. Kindheitspädagogin anschliessen?

Sofern Sie einen Lehrabschluss als Fachfrau Betreuung EFZ / Fachmann Betreuung EFZ (FaBe) oder einen gleichwertigen Abschluss vorweisen können, sind Sie berechtigt, direkt nach der Lehre mit der Weiterbildung als Kindheitspädagogin HF / Kindheitspädagoge HF (ehemals Kindererzieher HF / Kindererzieherin HF) zu beginnen – wenn Sie die Eignungsabklärung bestehen.

Sollten Sie einen fachfremden Lehrabschluss oder eine gymnasiale Maturität, Fachmaturität, eidg. anerkannten Fachmittelschulausweis oder einen anderen gleichwertigen Abschluss besitzen, so ist ein direkt anschliessendes HF-Studium nicht möglich. In einem solchen Fall ist nebst der Eignungsabklärung zuerst ein Vorpraktikum von mindestens 400 Stunden im Arbeitsfeld der Kindheitspädagogik zu absolvieren. Mindestens 800 Stunden für Personen mit rein schulischer Vorbildung.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: