Kann ich die Weiterbildung zur Gastronomieköchin direkt nach meiner Lehre beginnen?
Kann ich die Weiterbildung zur Gastronomieköchin direkt nach meiner Lehre beginnen?
Für die Zulassung zur Berufsprüfung Chefkoch / zur Chefköchin mit eidg. Fachausweis (früher Gastronomiekoch / Gastronomieköchin) sind mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss der Berufslehre erforderlich. Somit können Sie nicht direkt nach Ihrem Qualifikationsverfahren als Koch oder Köchin EFZ die Weiterbildung für Chefköche / Chefköchinnen FA beginnen.