Kann ich als Hauswirtschafter an der Berufsprüfung zum Bereichsleiter Hotelier und Hauswirtschaft teilnehmen?

Kann ich als Hauswirtschafter an der Berufsprüfung zum Bereichsleiter Hotelier und Hauswirtschaft teilnehmen?

Sollte Sie als Hauswirtschafter oder Hauswirtschafterin über ein eidgenössischen Fähigkeitszeugnis in der Hauswirtschaft mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung zu mindestens 80 Prozent verfügen und davon mindestens ein Jahr eine unterstellte Person leiten konnten, oder über ein eidg. Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Abschluss sowie die erforderlichen drei hauswirtschaftlichen Modulabschlüsse und vier Jahre Berufserfahrung zu mindestens 80 Prozent, davon mindestens ein Jahr mit Verantwortung für eine unterstellte Person oder mehr, so können Sie an der Berufsprüfung zum/zur Bereichsleiterin Hotelier und Hauswirtschaft teilnehmen. Die Weiterbildung steht auch Bäuerinnen / Bäuerlichen Haushaltsleiter/innen mit eidg. Fachausweis und Personen mit hauswirtschaftlichem Lehrpatent und mindestens einem Jahr Berufserfahrung zu 80 Prozent in einem Kollektivhaushalt offen, ebenso wie Personen ohne eine dieser erwähnten Abschlüsse, dafür aber mit acht Jahren Berufserfahrung zu 80 Prozent und einem Jahr Führungserfahrung (mindestens eine unterstellte Person) sowie dem Abschluss der drei erforderlichen Modulabschlüsse in der Hauswirtschaft. Für genauere Zulassungsbedingungen für die Hauswirtschafter Weiterbildung zum/zur Bereichsleiter/in Hotelier und Hauswirtschaft wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Schulen.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: