Ist jede Craniosacral-Ausbildung von den Krankenkassen anerkannt?

Ist jede Craniosacral-Ausbildung von den Krankenkassen anerkannt?

Die Anerkennung durch Krankenkassen, genauer die Frage, ob sich die Krankenkassen später an den Kosten deiner Behandlungen beteiligen, ist eine komplexe Sache und hängt vor allem davon ab, ob du als Craniosacraltherapeutin gut qualifiziert bist bzw. über den geforderten Ausbildungs- und Erfahrungsumfang verfügst.

Wichtige Register:

Die meisten Krankenversicherungen orientieren sich für die Qualitätssicherung bei den Therapeutinnen und Therapeuten an den Registern ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) und EMR (Erfahrungsmedizinisches Register): Wenn du dort eingetragen bist, sind die Chancen auf Kostenbeteiligungen aus den Krankenzusatzversicherungen gut.*

Was es für einen Registereintrag mit Craniosacraltherapie braucht:

  • Für den Eintrag als bei der ASCA musst du mindestens 300 Unterrichtsstunden Craniosacral-Fachausbildung und 150 Unterrichtstunden in medizinischen Grundlagen nachweisen oder das Branchenzertifikat OdA KT mit der Methode Craniosacraltherapie vorlegen.
  • Für den Eintrag beim EMR musst du mindestens 300 Unterrichtsstunden Craniosacral-Fachausbildung und 340 Unterrichtstunden in medizinischen Grundlagen nachweisen sowie zusätzlich mindestens 250 selbst durchgeführte Behandlungen belegen können. Auch hier ermöglicht alternativ das Branchenzertifikat OdA KT mit der Methode Craniosacraltherapie den Eintrag.

Mehr Informationen findest du in unserem Ratgeber zu Aus- und Weiterbildungen im Bereich Naturheilkunde und Komplementärtherapie.

* Aber Achtung: Nicht alle Krankenkassen richten sich in jedem Fall nach den beiden Registern. In der Praxis musst du die Deckung mit allen Klienten und Klientinnen im Einzelfall klären und eine Kostengutsprache einholen.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: