Ist es auch möglich, mit einem ausländischen Berufsabschluss die NIV 15 Zulassung zu erlangen?
Ist es auch möglich, mit einem ausländischen Berufsabschluss die NIV 15 Zulassung zu erlangen?
Über die Zulassung von Personen mit einer elektrotechnischen Ausbildung im Ausland (nicht schweizerischen Bildungsabschlüssen), welche die NIV 15 Prüfung absolvieren möchten, entscheidet das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI, an welches sich Interessenten/-innen direkt wenden müssen.
Noch offene Fragen? Unkompliziert und unverbindlich Kontakt aufnehmen: Über unser Kontaktformular des jeweiligen Anbieters oder über den „Frage stellen“-Button direkt die passenden Informationen erhalten.