Ist die Weiterbildung zum Institutionsleiter (ehemals Heimleiter Ausbildung, neu: Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen) bei allen Schulen anerkannt?

Ist die Weiterbildung zum Institutionsleiter (ehemals Heimleiter Ausbildung, neu: Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen) bei allen Schulen anerkannt?

Bei den Lehrgängen an Schulen handelt es sich um Vorbereitungskurse, die Sie auf die eidgenössischen Prüfungen vorbereiten, in diesem Fall auf die zum/zur Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP) (ehemals Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich/Heimleiter). Der Weiterbildungslehrgang an sich ist nicht eidgenössisch anerkannt, lediglich der Abschluss, den Sie bei Bestehen der Abschlussprüfung erhalten. Um an der Prüfung teilnehmen zu können, ist es erforderlich, dass Sie die Kompetenznachweise der einzelnen Module nachweisen können, die Sie innerhalb der Weiterbildung absolvieren und ablegen. Daher ist der Lehrgang unabdingbar für die Höhere Fachprüfung (HFP). Erst wenn Sie diese Modulabschlüsse respektive eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorweisen können, sind Sie zur eidg. HFP zugelassen.

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