Ist Erfahrung im Automobilgewerbe notwendig, um die BP zur Autoverkäuferin antreten zu können?
Ist Erfahrung im Automobilgewerbe notwendig, um die BP zur Autoverkäuferin antreten zu können?
Ohne Erfahrung im Automobilgewerbe wird kein Interessent zur Berufsprüfung (BP) Automobil-Verkaufsberater/in zugelassen. Wer im Besitz einer Grundbildung oder eines gleichwertigen Ausweises ist, der muss für die Weiterbildung zur Autoverkäuferin mindestens zwei Jahre Erfahrung im Automobilverkauf innerhalb der Schweiz nachweisen können, mindestens sieben Jahre, davon vier in der Schweiz, wenn Sie keinen Lehrabschluss besitzen.