Gibt es spezielle Zulassungsbedingungen für die Umweltberatung Weiterbildung?

Gibt es spezielle Zulassungsbedingungen für die Umweltberatung Weiterbildung?

Für die Zulassung zur Berufsprüfung Natur- und Umweltfachmann / Natur- und Umweltfachfrau Fachrichtung Umweltkommunikation (BP) (ehemals Natur- und Umweltfachmann / Natur- und Umweltfachfrau (BP)) müssen die Teilnehmenden über eine abgeschlossene Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Abschluss, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Natur und Umwelt (der vollständig besuchte Lehrgang wird als halbes Jahr Berufspraxis angerechnet) sowie über alle erforderlichen Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: