Gibt es auch Finanzberater Quereinsteiger?

Gibt es auch Finanzberater Quereinsteiger?

Die Voraussetzung für die Zulassung an die Abschlussprüfung als Finanzberater IAF verlangt den Nachweis einer beruflichen Grundbildung (EFZ) und min. 2 Jahre Berufspraxis. Wer keine berufliche Grundbildung vorweisen kann, braucht 5 Jahre Berufspraxis im Finanzdienstleistungsbereich. Grössere Finanzdienstleister geben Finanzberater Quereinsteiger häufig die Möglichkeit für eine berufliche Neuorientierung. Dadurch kann die Tätigkeit bereits aufgenommen werden und on-the-Job durch das Coaching von erfahrenen Finanzprofis eine solide Grundausbildung erlangen. Später, wenn die Berufspraxis vorhanden ist, absolvieren die Finanzberater Quereinsteiger die Ausbildung mit IAF-Abschluss. Häufig werden zum Teil sogar spezifische Jobinserate für Berufsumsteiger inseriert.

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