Gelten für die Zulassung zur Tontechniker Weiterbildung bestimmte Zulassungsbedingungen?
Gelten für die Zulassung zur Tontechniker Weiterbildung bestimmte Zulassungsbedingungen?
Neben einem guten Gehör, guter psychischer und physischer Belastbarkeit, technischem Verständnis, Interesse an Musik sowie einer hohen Konzentrationsfähigkeit wird von den Teilnehmenden an der Weiterbildung zum Tontechniker erwartet, dass sie entweder eine abgeschlossene berufliche Grundbildung in einem verwandten Bereich (Multimediaelektroniker/in EFZ, Informatiker/in EFZ, Elektroniker/in EFZ, Veranstaltungsfachmann/-frau EFZ oder Mediamatiker/in EFZ) sowie mindestens 1. 5 Jahre Berufserfahrung in der professionellen Audiotechnik oder bei anderer Berufsausbildung oder gymnasialer Maturität mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Ohne diese Vorbildung sind mindestens 6 Jahre einschlägige Berufspraxis nachzuweisen.