Erhalte ich finanzielle Unterstützung für meine Weiterbildung in der Gastronomie?
Erhalte ich finanzielle Unterstützung für meine Weiterbildung in der Gastronomie?
Sowohl für Ihre Weiterbildung, als auch Ihre Ausbildung Gastronomie erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung, sofern Sie ein Gesuch einreichen. Dabei werden folgende Ausbildungen und Weiterbildungen durch kantonale Subventionen und den L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag) unterstützt:
- Progresso-Ausbildung
- Küchenangestellte EBA
- Restaurationsangestellte EBA
- Hauswirtschaftspraktiker EBA
- Hotellerieangestellte EBA
- Restaurationsfachfrau / Restaurationsfachmann EFZ
- Koch / Köchin EFZ
- Hotelfachfrau / Hotelfachmann EFZ
- Diätkoch / Diätköchin EFZ
- Fachmann / Fachfrau Hauswirtschaft EFZ
- Kauffrau / Kaufmann EBZ Branche Gastro-Torisismus
- Systemgastronomiefachmann / -frau EFZ
- Chefkoch / Chefköchin mit eidg. Fachausweis (BP)
- Bereichsleiter/in Hotellerie-Hauswirtschaft eidg. Fachausweis (BP)
- Führungsfachmann /-frau eidg. Fachausweis (BP)
- Bereichsleiter/in Restauration eidg. Fachausweis (BP)
- Chef de Réception eidg. Fachausweis (BP)
- Gastro-Betriebsleiter/in G2 eidg. Fachausweis (BP)
- Dipl. Küchenchef/in (HFP)
- Dipl. Leiter/in Hotellerie-Hauswirtschaft (HFP)
- Dipl. Leiter/in Restauration (HFP)
- Dipl. Gastro-Unternehmer/in G3 (HFP)
- Dipl. Leiter/in Gemeinschaftsgastronomie (HFP)