Brauche ich für ein Kindererziehung-Studium bzw. eine Ausbildung in Kindheitspädagogik bereits einen Lehrabschluss in der Betreuung?

Brauche ich für ein Kindererziehung-Studium bzw. eine Ausbildung in Kindheitspädagogik bereits einen Lehrabschluss in der Betreuung?

Nein. Ein Lehrabschluss als FaBe (Fachmann/Fachfrau Betreuung) mit EFZ ist für ein Kindererziehung-Studium bzw. die Ausbildung zur dipl. Kindheitspädagogin HF / zum dipl. Kindheitspädagogen HF, wie die Abschlüsse seit 2021 heissen, nicht zwingend erforderlich.

Wenn Sie über einen anderen Berufsabschluss mit EFZ verfügen, brauchen Sie für die Zulassung zum HF-Lehrgang in Kindheitspädagogik allerdings 400 Stunden Praxiserfahrung im Arbeitsfeld der Kindheitspädagogik. Falls Sie über einen rein schulischen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen, also eine Maturität oder einen Mittelschulabschluss, müssen Sie 800 Stunden Praxiserfahrung im Arbeitsfeld der Kindheitspädagogik nachweisen können. In jedem Fall müssen Sie auch ein Aufnahmeverfahren bestehen.

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