Brauche ich für die Berufsprüfung zum Instandhaltungsfachmann einen bestimmten Lehrabschluss?
Brauche ich für die Berufsprüfung zum Instandhaltungsfachmann einen bestimmten Lehrabschluss?
Für die Berufsprüfung für Instandhaltungsfachleute benötigen Sie grundsätzlich keinen spezifischen Lehrabschluss. Der Zugang zur eidg. Prüfung ist über zwei Wege möglich: mit und ohne einer technischen Grundbildung mit EFZ, also eidg. Fähigkeitszeugnis.
Mit einem Abschluss einer technischen Grundbildung mit EFZ müssen Sie im Anschluss an die Lehre zusätzlich zwei Jahre technische Berufserfahrung in Bereich der Instandhaltung nachweisen.
Mit einer anderen Grundbildung sind es sechs Jahre technische Berufserfahrung, davon zwei Jahre in der Instandhaltung.
Sollten Sie einen ausländischen Abschluss besitzen, so entscheidet das SBFI (Saatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) über den Zugang zur eidgenössischen Prüfung Instandhaltungsfachmann / Instandhaltungsfachfrau mit eidg. Fachausweis.