Brauche ich bereits Berufserfahrung bei einer Sozialversicherung oder Versicherung für die Berufsprüfung zum Sozialversicherungsfachmann / zur Sozialversicherungsfachfrau?
Brauche ich bereits Berufserfahrung bei einer Sozialversicherung oder Versicherung für die Berufsprüfung zum Sozialversicherungsfachmann / zur Sozialversicherungsfachfrau?
Je nach Vorbildung ist Berufserfahrung von drei (bei einem EFZ und Maturität) bis fünf Jahren (bei einem EBA) in der Sozial-Versicherung für die Anmeldung zur Berufsprüfung „Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis“ obligatorisch.
Für individuelle Anfragen oder weitere Informationen stehen unser Kontaktformular und der „Frage stellen“-Button jederzeit zur Verfügung. Jetzt schnell, enfach und unverbindlich die Schule der Wahl konaktieren.