Benötige ich für die Weiterbildung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling HFP bereits Berufserfahrung in diesem Bereich?

Benötige ich für die Weiterbildung zum dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling HFP bereits Berufserfahrung in diesem Bereich?

Um zur Höheren Fachprüfung dipl. Expertin / Experte in Rechnungslegung und Controlling HFP zugelassen zu werden, müssen Sie eine unterschiedlich lange Berufspraxis nachweisen. So müssen Sie bei einem anderen eidgenössischen Fachausweis, einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule, einer höheren Fachschule oder einer Fachhochschule mindestens drei Jahre Berufspraxis bis zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginns nachweisen. Bei einer Berufsprüfung im Finanz- und Rechnungswesen müssen mindestens zwei Jahre nachgewiesen werden. Als Berufspraxis gilt in diesem Fall eine qualifizierte Tätigkeit im Finanzbereich. Zudem darf kein Eintrag im Zentralstrafregister vorhanden sein und die Teilnahme am 3-tägigen Führungsworkshop (organisiert durch die Trägerschaft) ist obligatorisch.

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