Benötige ich für die Nachholbildung für Erwachsene bereits Berufserfahrung?

Benötige ich für die Nachholbildung für Erwachsene bereits Berufserfahrung?

Wenn keine berufliche Grundbildung absolviert wurde und im Rahmen einer Nachholbildung für Erwachsene ein EBA oder EFZ erwerbt werden möchte, dann muss zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung mind. 5 Jahre Berufserfahrung vorgewiesen werden können. 

Davon müssen 2 Jahre (mindestens 80 %) im gewünschten Beruf absolviert worden sein.

Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend angerechnet.

Die Vorbereitungslehrgänge sind so konzipiert, dass diese erforderliche Berufspraxis «nebenbei» während der Ausbildungszeit erworben bzw. erweitert werden kann.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: