Ausbildung zum Atemtherapeut – wie kann ich danach mit der Krankenkasse abrechnen?

Ausbildung zum Atemtherapeut – wie kann ich danach mit der Krankenkasse abrechnen?

Die Krankenkassen entscheiden frei, an welchen Therapiekosten sie sich mit ihren Zusatzversicherungen beteiligen; das gilt auch für atemtherapeutische Behandlungen.

Die meisten Krankenkassen orientieren sich bei Fragen der Kostenübernahme im Bereich Alternativ- oder Komplementärmedizin an den beiden Registern EMR und ASCA: Wer dort als Therapeut/in für eine bestimmte Methode registriert ist, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit entsprechende Behandlungskosten über Krankenkassen abrechnen.

Die Möglichkeit zur Registrierung hängt vom Ausbildungsumfang (EMR und ASCA) und der Erfahrung (nur EMR) ab. Für die Registrierung mit Atemtherapie brauchst du:

  • EMR: 600 Kontaktstunden Methodenausbildung + 150 Kontaktstunden medizinische Grundlagen + 250 selbst durchgeführte Behandlungen oder das Branchenzertifikat OdA KT Atemtherapie
  • ASCA: 500 Kontaktstunden Methodenausbildung + 150 Kontaktstunden medizinische Grundlagen oder das Branchenzertifikat OdA KT Atemtherapie

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