Aufnahmeprüfung Gymnasium: Sind die Regelungen für die Prüfung in allen Kantonen gleich?
Aufnahmeprüfung Gymnasium: Sind die Regelungen für die Prüfung in allen Kantonen gleich?
Nein, die Regelungen für den Eintritt und die davor abzulegende Aufnahmeprüfung Gymnasium sind schweizweit nicht einheitlich geregelt. In den meisten Kantonen sind vor allem die Vornoten entscheidend für die Möglichkeit, an einer Aufnahmeprüfung teilzunehmen, nicht jedoch in allen. So werden im Kanton Thurgau beispielsweise Empfehlungen der Sekundarlehrer und Sekundarlehrerinnen als gewichtigstes Kriterium angesehen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Dieses System bietet auch Schülern mit derzeit schlechteren Noten, aber augenscheinlich hohem Potential die Möglichkeit, sich auf dem Gymnasium zu beweisen. Zudem gibt es nicht in allen Kantonen eine Aufnahmeprüfung Gymnasium nach der sechsten Klasse für das Gymnasium. So zählen auch in den Kantonen Nidwalden, Obwalden, Uri, Zug, Schwyz und Luzern mehr die Erfahrungen und Ansichten der Lehrpersonen, als Testergebnisse.