10 Vorteile des Abschlusses „Ausbilder / Ausbilderin“

Die Weiterbildung zum eidg. Fachausweis als Ausbilder / Ausbilderin ist vollständig berufsbegleitend konzipiert und kann ohne Reduktion des Arbeitspensums und damit ohne Lohneinbussen absolviert werden. Der eidgenössisch anerkannte Titel ermöglicht die Übernahme von qualifizierten Aufgaben in der Erwachsenenbildung.

Zusammenfassung der wichtigsten Vorteile der Weiterbildung Ausbilder / Ausbilderin mit Eidg. Fachausweis:

  1. Der Lehrgang ist sehr praxisorientiert aufgebaut und ein grosser Teil der praktischen Arbeiten kann im Rahmen der eigenen Arbeit ausgeführt werden
  2. Zum Erlangen des eidgenössischen Fachausweises muss keine eidgenössische Abschlussprüfung abgelegt werden. Anstelle der Prüfung werden die Kompetenznachweise der einzelnen Modulkurse durch eidgenössische Experten noch einmal beurteilt.
  3. Wer beim Abschluss des Lehrgangs die notwendigen Praxisstunden noch nicht beisammen hat, bekommt eine Teilnahmebestätigung und hat maximal fünf Jahre Zeit, das Zertifikat nachträglich anzufordern
  4. Der Lehrgang Ausbilder / Ausbilderin ist themen- und branchenunabhängig. Er kann für eine Ausbildungstätigkeit in jedem Fachgebiet und jeder Branche genutzt werden.
  5. Es gibt in der ganzen Schweiz Lehrgangsanbieter. Dadurch stehen viele Schulorte zur Auswahl
  6. In den berufsbegleitenden Kursen werden die Kurstage auf mehrere Monate verteilt, so dass die zeitliche Belastung gut zu bewältigen ist
  7. Die Kurse Ausbilder / Ausbilderin sind sehr praxisorientiert und das Gelernte kann unmittelbar im beruflichen Alltag angewendet werden
  8. Die Trägerschaft SVEB (Schweizerischer Verband für Weiterbildung) ist eine vom Bund anerkannte Organisation der Arbeitswelt (OdA) und vertritt die Interessen der Weiterbildung. Die SVEB-Abschlüsse sind dadurch in der ganzen Schweiz bekannt und geniessen einen guten Ruf
  9. Seit 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende der SVEB-Lehrgänge können deshalb nach Erhalb des Fachausweises bis zu 50% der bezahlten Kurskosten zurückerstattet bekommen.
  10. Der eidg. Fachausweis „Ausbilder / Ausbilderin“ ermöglicht qualifizierten Berufs- und Fachleuten eine Unterrichtstätigkeit ohne ein pädagogisches Studium absolvieren zu müssen.

Übersicht Schulen „Ausbilder / Ausbilderin“