Was ist die Voraussetzung für die Ausbildung zur Wundexpertin?
Was ist die Voraussetzung für die Ausbildung zur Wundexpertin?
Folgende Fachpersonen sind zur Ausbildung als Wundexpertin zugelassen:
- Dipl. Pflegefachleute auf Tertiärstufe (HF, DN II, FH, AKP, PsyKP, KWS)
- Dipl. Podologe/-innen HF
- Fachpersonen der Langzeitpflege und der Langzeitbetreuung und in psychiatrischer Pflege und Betreuung mit eidg. Fachausweis
- Medizinische Praxiskoordinator/innen klinischer Richtung mit eidg. Fachausweis
Weitere Kriterien:
- Min. 2 Jahre Erfahrung in Wundbehandlung
- Min. 40%-Anstellung in Wundbehandlung
- Gute Deutschkenntnisse
Eine Aufnahme "Sur-Dossier" ist möglich. Fragen diesbezüglich beantworten die Schulen direkt.