Was ist die Voraussetzung für die Ausbildung zur Wundexpertin?

Was ist die Voraussetzung für die Ausbildung zur Wundexpertin?

Folgende Fachpersonen sind zur Ausbildung als Wundexpertin zugelassen:

  • Dipl. Pflegefachleute auf Tertiärstufe (HF, DN II, FH, AKP, PsyKP, KWS)
  • Dipl. Podologe/-innen HF
  • Fachpersonen der Langzeitpflege und der Langzeitbetreuung und in psychiatrischer Pflege und Betreuung mit eidg. Fachausweis
  • Medizinische Praxiskoordinator/innen klinischer Richtung mit eidg. Fachausweis

Weitere Kriterien:

  • Min. 2 Jahre Erfahrung in Wundbehandlung
  • Min. 40%-Anstellung in Wundbehandlung
  • Gute Deutschkenntnisse

Eine Aufnahme "Sur-Dossier" ist möglich. Fragen diesbezüglich beantworten die Schulen direkt.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: