Wie wird man Anwalt / Anwältin?
Wie wird man Anwalt / Anwältin?
Anwalt / Anwältin kann man nur werden, wenn man ein Jura-Studium an einer Universität absolviert und anschliessend das Anwaltspatent erhält. Das bedeutet, dass man nach einer Berufslehre zuerst die Erwachsenenmatura absolvieren muss. Das weitere Vorgehen ist von Kanton zu Kanton verschieden. In der Regel sieht es ungefähr so aus:
- Studium der Rechtswissenschaften (Bachelor und Master-Abschluss an einer Universität)
- Anwaltspraktikum an einem Gericht, bei einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin oder bei einer Behörde
- Anwaltsprüfung und Eintragung ins Anwaltsregister
Hinweis: Die Anwaltspraktika und Anwaltsprüfungen sind kantonal geregelt.