Wie lange muss ich bereits in der Tierpflege gearbeitet haben, um eine verkürzte Lehre zum Tierpfleger machen zu können?
Wie lange muss ich bereits in der Tierpflege gearbeitet haben, um eine verkürzte Lehre zum Tierpfleger machen zu können?
Für die verkürzte Lehre ist keine Berufserfahrung in der Tierpflege notwendig, sondern vielmehr ein Berufsablschuss, also Lehre mit EFZ eines verwandten Berufs.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, davon mindestens drei Jahren im Bereich der Tierpflege, den Berufsabschluss „Tierpfleger EFZ / Tierpflegerin EFZ“ nach Art. 32 BBV als Quereinsteiger/in zu erlangen.
Dazu bereiten sich die Teilnehmenden entweder selbständig oder in speziellen Kursen auf das Qualifikationsverfahren (früher Lehrabschlussprüfung) vor.
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