Wie kann ich Schulleiter werden? Ist auch eine Schulleiter Ausbildung Quereinsteiger möglich?

Wie kann ich Schulleiter werden? Ist auch eine Schulleiter Ausbildung Quereinsteiger möglich?

Die Zulassungsbedingungen für eine Aus- und Weiterbildung zum Schulleiter/Schulleiterin sind von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) im Dokument “Profil für Zusatzausbildungen Schulleitung“ vom 29. Oktober 2009 unter Artikel 4 aufgeführt.

Folgende Voraussetzungen werden in der Regel verlangt:

  • Lehrerdiplom für Kindergartenstufe, Primarschule, Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II
  • Mind. fünf Jahre Unterrichtserfahrung und
  • Schulleitungstätigkeit während der Zusatzausbildung. Auch Personen ohne Leitungsfunktion werden zugelassen, sofern diese während der Ausbildung über ein entsprechendes Praxisfeld verfügen. Solche können beispielsweise eine stellvertretende Schulleitung, Leitung einer Steuergruppe, Stufenleitung oder Projektleitung sein. Von zentraler Bedeutung ist hierbei, dass die jeweiligen Personen Kompetenzen in der operativen Leitung, wie auch Personalführung ausweisen können.

Möglich ist aber auch ein Schulleiter Quereinstieg ohne Lehrdiplom. In diesen begründeten Ausnahmefällen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Hochschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Mehrjährige Berufserfahrung mit Bezug zum Schweizer Bildungswesen, als auch Führungserfahrung und
  • Anstellung oder Designation als Schulleiter/Schulleiterin in einer öffentlichen oder privaten Bildungsinstitution

Es empfiehlt sich die jeweilige Ausbildungsinstitution vorab zu kontaktieren, da diese individuell noch zusätzliche Forderungen anbringen kann.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: