Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die Höhere Fachprüfung zum Finanzanalytiker / Vermögensverwalter oder zur Finanzanalytikerin / Vermögensverwalterin mit eidg. Diplom?

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die Höhere Fachprüfung zum Finanzanalytiker / Vermögensverwalter oder zur Finanzanalytikerin / Vermögensverwalterin mit eidg. Diplom?

Um zur höheren Fachprüfung zum Finanzanalytiker / Vermögensverwalter bzw. zur Finanzanalytikerin / Vermögensverwalterin zugelassen zu werden, müssen Sie spätestens bei Prüfungsantritt folgende Kriterien erfüllen:

  • berufliche Grundbildung (EFZ), Maturität oder gleichwertige Qualifikation
  • Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren in den Bereichen Bank oder Finanzen

oder

  • Eidg. Fachausweis (BP), eidg. Diplom (HFP), Bachelor-Diplom einer Fachhochschule oder Universität im Fachbereich Wirtschaft
  • Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in den Bereichen Bank oder Finanzen

oder

  • Master-Abschluss einer Fachhochschule oder einer Universität im Fachbereich Wirtschaft
  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in den Bereichen Bank oder Finanzen

und

  • über die erforderlichen Modulabschlüsse* bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen

*Financial Accounting and Analysis, Equity, Corporate Finance und Fixed Income, Economies und Derivatives, Portfolio Management

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