Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die Höhere Fachprüfung zum Finanzanalytiker / Vermögensverwalter oder zur Finanzanalytikerin / Vermögensverwalterin mit eidg. Diplom?
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die Höhere Fachprüfung zum Finanzanalytiker / Vermögensverwalter oder zur Finanzanalytikerin / Vermögensverwalterin mit eidg. Diplom?
Um zur höheren Fachprüfung zum Finanzanalytiker / Vermögensverwalter bzw. zur Finanzanalytikerin / Vermögensverwalterin zugelassen zu werden, müssen Sie spätestens bei Prüfungsantritt folgende Kriterien erfüllen:
- berufliche Grundbildung (EFZ), Maturität oder gleichwertige Qualifikation
- Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren in den Bereichen Bank oder Finanzen
oder
- Eidg. Fachausweis (BP), eidg. Diplom (HFP), Bachelor-Diplom einer Fachhochschule oder Universität im Fachbereich Wirtschaft
- Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in den Bereichen Bank oder Finanzen
oder
- Master-Abschluss einer Fachhochschule oder einer Universität im Fachbereich Wirtschaft
- Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in den Bereichen Bank oder Finanzen
und
- über die erforderlichen Modulabschlüsse* bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügen
*Financial Accounting and Analysis, Equity, Corporate Finance und Fixed Income, Economies und Derivatives, Portfolio Management