Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die Berufsprüfung "Konzepter Texter / Konzepterin Texterin mit eidg. Fachausweis"?
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die Berufsprüfung "Konzepter Texter / Konzepterin Texterin mit eidg. Fachausweis"?
Wer sich zum Konzepter Texter / Konzepterin Texterin mit eidg. Fachausweis ausbilden lassen will, hat die Möglichkeit, diesen Titel über eine Berufsprüfung zu erlangen. Um zur Berufsprüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Kaufmann/-frau, Mediamatiker/in, Interactive Media Designer/in oder einer mind. 3-jährigen Grundbildung in einem Verkaufsberuf oder grafischen Beruf
- oder eidg. Fachausweis (BP) im Kommunikations-, PR-, Marketing-, Verkaufsbereich oder im kaufmännischen Bereich
- oder höhere Fachprüfung (HFP) im kaufmännischen Bereich
- oder Abschluss einer höheren Fachschule (HF), Hochschule oder Fachhochschule im kaufmännischen Bereich
- und mind. 2 Jahre Berufserfahrung in Marketing und Texten in mind. einem der Bereiche Kommerzielle Kommunikation, Public Relations, Journalismus, Marketing, Verkauf, Direktmarketing, Grafik, Mediamatik, Online-Marketing, Social Media oder Interactive Media Design
Ohne oben genannte Abschlüsse:
- Abschluss der Sekundarstufe II oder gleichwertige Qualifikation
- und mind. 3 Jahre Erfahrung in Marketing und Texten in mind. einem der Bereiche Kommerzielle Kommunikation, Public Relations, Journalismus, Marketing, Verkauf, Direktmarketing, Grafik, Mediamatik, Online-Marketing, Social Media oder Interactive Media Design