Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die BP zum Sozialversicherung Fachmann?
Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die BP zum Sozialversicherung Fachmann?
Wer die Berufsprüfung (BP) im Bereich der Sozialversicherung (Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis) ablegen will, muss eine mindestens dreijährige berufliche Grundbildung oder eine gleichwertige / höhere Ausbildung absolviert haben und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich verfügen. Alternativ ist eine zweijährige berufliche Grundbildung möglich, in diesem Fall sind jedoch 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung erforderlich.