Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die BP zum Sozialversicherung Fachmann?

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die BP zum Sozialversicherung Fachmann?

Wer die Berufsprüfung (BP) im Bereich der Sozialversicherung (Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis) ablegen will, muss eine mindestens dreijährige berufliche Grundbildung oder eine gleichwertige / höhere Ausbildung absolviert haben und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich verfügen. Alternativ ist eine zweijährige berufliche Grundbildung möglich, in diesem Fall sind jedoch 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung erforderlich.

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