Welche Zulassungskriterien gelten für die Prüfung Aussenhandelsfachmann mit eidg. Fachausweis / Aussenhandelsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Prüfung Aussenhandelsfachmann mit eidg. Fachausweis / Aussenhandelsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis?

Zur Prüfung Aussenhandelsfachmann mit eidg. Fachausweis / Aussenhandelsfachfrau wird zugelassen, wer über folgende Qualifikationen verfügt:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Berufsmaturität, Fachmaturität, gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt

und

  • über eine dreijährige Berufspraxis im Aussenhandel verfügt

Über die Gleichwertigkeit ausländischer Diplome und Ausweise entscheidet das SFBI.

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: