Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis?

Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis?

Folgende Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Versicherungsfachmann / Versicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fachausweis:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ, Lehrabschluss) als Kaufmann / Kauffrau Privatversicherung und 2 Jahre Berufspraxis im Versicherungsbereich

oder

  • anderes EFZ, Abschluss einer vom Bund anerkannten Handelsmittelschule oder gymnasiale Maturität, bestandene Prüfung "Versicherungsvermittler VBV" und 3 Jahre Berufspraxis im Versicherungsbereich

oder

  • bestandene Prüfung "Versicherungsvermittler VBV" und 5 Jahre Berufspraxis, davon 3 Jahre im Versicherungsbereich

und

  • Nachweis der erforderlichen gültigen Modulzertifikate respektive Gleichwertigkeitsbestätigung

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