Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Detailhandelsspezialist / Detailhandelsspezialistin mit eidgenössischem Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Detailhandelsspezialist / Detailhandelsspezialistin mit eidgenössischem Fachausweis?
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsspezialist / Detailhandelsspezialistin (EFZ) und mindestens drei Jahre Berufspraxis im Detailhandel.
oder
- Andere 3-jährige berufliche Grundbildung oder gleichwertige Ausbildung und 4 Jahre Berufspraxis im Detailhandel.
oder
- Eidgenössisches Berufsattest Detailhandelsassistent / Detailhandelsassistentin (EBA) und mindestens fünf Jahre Berufspraxis im Textildetailhandel.
oder
- Wer über keinen der vorgenannten Ausweise verfügt, muss zehn Jahre Berufspraxis im Detailhandel nachweisen.
und
- 1 Jahr Führungstätigkeit im Detailhandel
und
- Erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen