Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in)?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in)?
Für die Berufsprüfung Plattformentwickler mit eidgenössischem Fachausweis (ehemals ICT-System- und Netzwerktechniker/in) gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss EFZ) als Informatiker / Informatikerin oder Elektroniker / Elektronikerin und mindestens 2 Jahre Berufspraxis im Bereich ICT-System- und Netzwerktechnik.
oder
- Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss EFZ) eines anderen Berufs, eine höhere schulische Allgemeinbildung oder ein gleichwertiger Ausweis und mindestens 4 Jahre Berufspraxis im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien, davon mindestens 2 Jahre in der ICT-System- oder Netzwerktechnik.
oder
- Mindestens 6 Jahre Berufspraxis im Bereich ICT (Informations- und Kommunikationstechnologie), davon mindestens 2 Jahre im Bereich ICT System- oder Netzwerktechnik.
Die geforderte Berufspraxis muss bis spätestens am Tag des Prüfungsbeginns in ICT-Plattformentwicklung oder ICT-System- oder Netzwerktechnik erworben worden sein.
Über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausweise und Diplome entscheidet das SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation).