Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Direktionsassistent / Direktionsassistentin mit eidgenössischem Fachausweis?
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Direktionsassistent / Direktionsassistentin mit eidgenössischem Fachausweis?
Die Zulassungskriterien für die Berufsprüfung Direktionsassistent / Direktionsassistentin mit eidgenössischem Fachausweis sind:
- Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss) als Kaufmann EFZ / Kauffrau EFZ, gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Berufsmaturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Ausweis und mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis seit dem Abschluss
oder
- Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss) einer mindestens dreijährigen Lehre, eidg. Berufsattest (EBA) als Kaufmann/-frau oder gleichwertiger Abschluss oder gleichwertiger Ausweis und mindestens vier Jahre kaufmännische Berufspraxis seit dem Abschluss
Die Berufspraxis muss bis zum Datum des Prüfungsbeginns nachgewiesen werden. Das SBFI entscheidet über die Gleichwertigkeit ausländischer Diplome für die Zulassung zur Berufsprüfung Direktionsassistentin / Direktionsassistent.