Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Höhere Fachprüfung zum Automobilkaufmann?
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Höhere Fachprüfung zum Automobilkaufmann?
Wer sich für die Höhere Fachprüfung zum Betriebswirt / zur Betriebswirtin im Automobilgewerbe anmelden möchte (entspricht der früheren Bezeichnung Automobilkaufmann / Automobilkauffrau HFP), der muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Erforderliche Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbescheinigung
- Eidgenössischer Fachausweis im Automobilgewerbe oder gleichwertiger Ausweis
- Mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung nach der Berufsprüfung in der Automobilbranche
Nähere Informationen dazu erhält man über das Kontaktformular der jeweiligen Schule – schnell, einfach und unverbindlich. Alternativ kann über den Button «Frage stellen» gleich die richtige Ansprechperson kontaktiert werden.