Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Ausbildung zum dipl. Pflegefachmann HF / zur dipl. Pflegefachfrau HF?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Ausbildung zum dipl. Pflegefachmann HF / zur dipl. Pflegefachfrau HF?

Als Voraussetzungen zur Ausbildung zum Pflegefachmann HF / zur Pflegefachfrau HF gelten:

  • mindestens dreijährige berufliche Grundbildung (eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ) oder Maturität (gymnasial, berufs- oder fachbezogen) oder gleichwertiger Ausweis
  • Eignungsabklärung (Aufnahmeverfahren)

Hinweis: Einige Schulen bieten einen verkürzten Bildungsgang für Personen mit ausreichender Vorbildung an.

Aber Achtung: Das eidg. Fähigkeitszeugnis als Fachmann Gesundheit / Fachfrau Gesundheit (FaGe) qualifiziert nicht automatisch für einen verkürzten Bildungsgang.

Weitere Informationen erteilen die Schulen. 

Passende Lehrgänge/Kurse/Seminare: