Welche Zulassungsbedingungen gelten für den CAS in Lebensmittelrecht?

Welche Zulassungsbedingungen gelten für den CAS in Lebensmittelrecht?

Für den Zertifikatslehrgang CAS Lebensmittelrecht an einer Fachhochschule werden in der Regel Personen zugelassen, die über einen Hochschulabschluss oder vergleichbare Ausbildung verfügen sowie Berufsleute mit adäquaten Qualifikationen sowie mindestens drei Jahren Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr in einem Lebensmittelbetrieb.

Über die Zulassung von Personen ohne Hochschulabschluss entscheidet die Studienleitung (Aufnahme "sur Dossier").

Allerdings werden die Zulassungsbedingungen von den Schulen eigenständig definiert. Es kann daher von Anbieter zu Anbieter zu unterschieden kommen. 

Wir empfehlen daher, sich direkt über unser Kontaktformular bei der Schule der Wahl zu melden oder sich über den Button „Frage stellen“ direkt an die richtigen Ansprechpartner zu wenden.

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