Welche Voraussetzungen gelten für Kunsttherapielehrgänge?
Welche Voraussetzungen gelten für Kunsttherapielehrgänge?
Es gibt eine starke Unterscheidung zwischen den Zulassungsbedingungen für die einzelnen Lehrgänge in der Kunst-Therapie.
So gelten für Seminare, die mit einem schulinternen Zertifikat (Zert.) enden, meist weniger strenge Richtlinien, als für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung (HFP).
Oftmals ist es so auch für Quereinsteiger/innen ohne entsprechende Aus- und Weiterbildungen möglich, sich mit ausreichend Erfahrung in der Begleitung von Menschen, sei dies im privaten oder beruflichen Umfeld, beispielsweise nach einer Eignungsabklärung oder gar ganz ohne Zulassungsvoraussetzungen für eine Ausbildung anzumelden.
Vorausgesetzt wird immer jedoch die Freude an der Arbeit mit Menschen unterschiedlicher seelischer, geistiger, sozialer oder körperlicher Störungen, sowie eine Leidenschaft für die Künste.
Für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung zum Kunsttherapeuten mit eidg. Diplom / zur Kunsttherapeutin mit eidg. Diplom gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- Abschluss auf Tertiärstufe in einem der folgenden Bereiche: Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
oder
- Sekundarstufe II-Abschluss und die Gleichwertigkeitsprüfung GVB bestanden
und
- zwei Jahre zu mind. 50% in einem der folgenden Bereiche tätig gewesen: Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
- Nachweis über bestandene Modulabschlüsse oder Gleichwertigkeitsbescheinigung
- Eine Fallsupervision im Umfang von mind. 20 Stunden bei OdA Artecura anerkannten Supervisoren oder Supervisorinnen nachweisen
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