Welche Berufstätigkeit gilt als Berufserfahrung im Immobilien-Management?
Welche Berufstätigkeit gilt als Berufserfahrung im Immobilien-Management?
Für die Berufsprüfungen zum/zur Immobilienbewirtschafter/in, Immobilienentwickler/in, Immobilienbewerter/in und Immobilienvermarkter/in ist eine hauptberufliche Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft und dem Immobilien-Management zwischen mindestens drei und fünf Jahren vorzuweisen.
Als anerkannte Tätigkeiten gelten üblicherweise Liegenschafts-Verkauf, -Kauf und –Verwaltung; Liegenschafts- und Liegenschaftsfinanzierungsgeschäfte Nachweis oder Vermittlung; Treuhänderische Tätigkeit in der General-Unternehmung, bei Ausführungen von Bauträgerschaften, in der Bauherrenbetreuung und Baubegleitung; Expertenfunktion im Wertberechnungs-, Schätzungs- und Immobilienwesen; Immobilien-Berater/innen Funktion oder kaufmännische Arbeit im Facility Management.
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