Was sind die Zulassungsbedingungen für die Höhere Fachprüfung zum Immobilien Treuhänder / zur Immobilien Treuhänderin mit eidg. Diplom?
Was sind die Zulassungsbedingungen für die Höhere Fachprüfung zum Immobilien Treuhänder / zur Immobilien Treuhänderin mit eidg. Diplom?
Für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung für Immobilientreuhänder / Immobilientreuhänderin ist ein eidgenössischer Fachausweis der Immobilienwirtschaft (BP), ein eidg. Diplom (HFP), ein HF-Diplom oder ein Bachelor- oder Master-Abschluss erforderlich.
Zudem müssen Prüflinge mindestens drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einem Beruf des Immobilienwesens nach Erwerb eines der oben genannten Abschlüsse vorweisen, davon mind. zwei Jahre in der Schweiz.
Ausserdem dürfen keine dem Prüfungszweck widersprechende Eintragungen im Strafregister vorliegen.
Keine Umwege, keine Hürden: Weitere Informationen stehen direkt über unser Kontaktformular und/oder den „Frage stellen“-Button der jeweiligen Schule zur Verfügung. Schnell, einfach und unverbindlich.